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   VGH Bayern, 18.11.2015 - 6 CE 15.2260   

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VGH Bayern, 18.11.2015 - 6 CE 15.2260 (https://dejure.org/2015,38540)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.11.2015 - 6 CE 15.2260 (https://dejure.org/2015,38540)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. November 2015 - 6 CE 15.2260 (https://dejure.org/2015,38540)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Glaubhaftmachung der Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs über die Besetzung von Beförderungsämtern; Fiktive Nachzeichnung der letzten dienstlichen Beurteilung

  • rewis.io

    Fiktive Leistungsfortschreibung bei Postnachfolgeunternehmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Glaubhaftmachung der Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs über die Besetzung von Beförderungsämtern; Fiktive Nachzeichnung der letzten dienstlichen Beurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2015, 56157
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2015 - 6 CE 15.2260
    Ein abgelehnter Beförderungsbewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann nämlich eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung nur dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl demnach als möglich erscheint (BVerfG, B.v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - juris Rn. 13; BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v 27.10.2015 - 6 CE 15.1849).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2015 - 6 CE 15.2260
    Ein abgelehnter Beförderungsbewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann nämlich eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung nur dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl demnach als möglich erscheint (BVerfG, B.v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - juris Rn. 13; BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v 27.10.2015 - 6 CE 15.1849).
  • VGH Bayern, 22.04.2013 - 3 C 13.298

    Der Streitwert eines beamtenrechtlichen Konkurrentenstreits im

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2015 - 6 CE 15.2260
    Die beantragte Anzahl der freizuhaltenden Stellen wirkt sich grundsätzlich nicht streitwerterhöhend aus (BayVGH, B.v. 16.4.2013 - 6 C 13.284 - juris; B.v. 22.4.2013 - 3 C 13.298 - juris).
  • VGH Bayern, 16.04.2013 - 6 C 13.284

    Der Streitwert in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren, das auf

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2015 - 6 CE 15.2260
    Die beantragte Anzahl der freizuhaltenden Stellen wirkt sich grundsätzlich nicht streitwerterhöhend aus (BayVGH, B.v. 16.4.2013 - 6 C 13.284 - juris; B.v. 22.4.2013 - 3 C 13.298 - juris).
  • VGH Bayern, 27.10.2015 - 6 CE 15.1849

    Konkurrentenstreitverfahren, Besoldungsgruppe, Verwaltungsgerichte,

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2015 - 6 CE 15.2260
    Ein abgelehnter Beförderungsbewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann nämlich eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung nur dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl demnach als möglich erscheint (BVerfG, B.v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - juris Rn. 13; BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v 27.10.2015 - 6 CE 15.1849).
  • BVerwG, 02.05.1988 - 2 CB 48.87

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Notwendiger Inhalt des

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2015 - 6 CE 15.2260
    Diese Information soll bei einem Dienst- oder Arbeitszeugnis wohlwollend formuliert werden, muss aber gleichwohl wahrheitsgemäß sein und unter Beachtung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen enthalten, die insbesondere einem künftigen Arbeitgeber oder neuen Dienstherrn ein zutreffendes Bild von der - auf den Beruf bezogen - Gesamtpersönlichkeit des Beamten vermitteln (vgl. BVerwG, B.v. 2.5.1988 - 2 CB 48.87 - juris).
  • VG Münster, 28.09.2023 - 5 L 583/23

    Über Besetzung der Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. November 2015 - 6 CE 15.2260 -, juris, Rn. 13.
  • VGH Bayern, 08.02.2018 - 3 CE 17.2304

    Stellenbesetzung im Konkurrentenstreitverfahren

    Das Arbeitszeugnis eignet sich jedoch nicht als Grundlage für einen Leistungsvergleich mit dem unter dem 10. Januar 2017 erstellten Leistungsbericht für den Antragsteller, da zwischen einer dienstlichen Beurteilung und einem Dienst- oder Arbeitszeugnis grundlegende Unterschiede bestehen (BayVGH, B.v. 18.11.2015 - 6 CE 15.2260 - juris Rn. 13; OVG SH, B.v. 27.1.2016 - 2 MB 20/15 - juris Rn. 25).
  • VGH Hessen, 30.03.2022 - 1 B 308/21

    Bestenauslese bei Bewerbung eines vom normalen Dienst freigestellten Beamten

    Nach einem Jahrzehnt erweist sich eine Aussage über eine prognostische Leistungsentwicklung in aller Regel als nicht mehr verlässlich möglich (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 C 11/09 -, juris Rn. 11 [16 Jahre zu lang]; Senatsbeschluss vom 15. Juni 2021 - 1 B 513/20 -, juris Rn. 38 [nahezu 14 Jahre zu lang]; OVG Th., Beschluss vom 22. Februar 2017 - 2 EO 500/16 -, juris Rn. 31 [5 ½ Jahre nicht zu lang]; Bay. VGH, Beschluss vom 18. November 2015 - 6 CE 15.2260 -, juris Rn. 16 [Zeitraum von 8 Jahren nicht zu lang]; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 30. Mai 2017 - 12 K 4010/16 -, juris Rn. 18 [Zeitraum von 12 Jahren zu lang]); VG Regensburg, Urteil vom 20. Januar 2016 - RN 1 K 15.1434 -, juris Rn. 42 [Zeitraum von 10 Jahren nicht zu lang]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2018 - 1 A 206/17

    Fortbildungsmaßnahme Qualifizierungsmaßnahme Dienstliche Beurteilung Fiktive

    Die Nachholung von Beurteilungen zu dienstlichen Tätigkeiten der Jahre 2006 bis 2008/2009, auf deren Erstellung der Kläger seinerzeit nicht (durch Widerspruch und Klage) hingewirkt hat, zu einem insoweit vergleichbaren Fall vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 18. November 2015 - 6 CE 15.2260 -, juris, Rn. 14 a. E., ist im Übrigen nicht Streitgegenstand des vorliegenden Klageverfahrens.

    Ernstliche Zweifel hinsichtlich der Achtjahresfrist ergäben sich auch aus der Äußerung des Bayerischen VGH im Beschluss vom 18. November 2015 - 6 CE 15.2260 -, ein Zeitraum von gut acht Jahren sei wohl nicht zu lang, um noch eine ausreichende Tatsachengrundlage für eine fiktive Fortschreibung der alten Beurteilung zu bilden.

    Der weitere Hinweis des Klägers auf die Äußerung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu der auch hier in Rede stehenden Beurteilungsbestimmung in dem Beschluss vom 18. November 2015, vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 18. November 2015- 6 CE 15.2260 -, juris, Rn. 16, ein Zeitraum von gut acht Jahren seit der letzten dienstlichen Regelbeurteilung wäre "wohl nicht zu lang, um noch eine ausreichende Tatsachengrundlage für eine fiktive Fortschreibung der alten Beurteilung zu bilden", führt aus mehreren Gründen nicht zu einer abweichenden Einschätzung.

  • OVG Thüringen, 09.10.2017 - 2 EO 113/17

    Konkurrenz zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten verschiedener Dienstherrn und

    Zwar können im Grundsatz die Maßstäbe der dienstlichen Beurteilung nicht auf das Dienstzeugnis übertragen werden und umgekehrt die für das Dienstzeugnis geltenden Maßgaben einschließlich der dort mit zu berücksichtigenden Rechtsprechung über arbeitsrechtliche Zeugnisse nicht auf die dienstliche Beurteilung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. November 2015 - 6 CE 15.2260 -, juris Rn. 13; Lemhöfer, a. a. O., Rn. 8).
  • VG Ansbach, 23.11.2020 - AN 1 E 20.01504

    Auswahlverfahren bei der Besetzung der Stelle eines Museumsleiters

    Im Übrigen stelle ein Arbeitszeugnis ohnehin keine taugliche Grundlage für einen Leistungsvergleich mit einem Beamten dar (BayVGH, B.v. 18.11.2015 - 6 CE 15.2260 -), so dass zumindest im vorliegenden Fall auf die Vorlage habe verzichtet werden können.

    Der Antragsgegner weist zwar zutreffend darauf hin, dass zwischen einer dienstlichen Beurteilung und einem Dienst- oder Arbeitszeugnis grundlegende Unterschiede bestehen (vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 18.11.2015 - 6 CE 15.2260 - juris Rn. 13; B.v. 8.2.2018 - 3 CE 17.2304 - juris Rn. 11; OVG SH, B.v. 27.1.2016 - 2 MB 29/15 - juris Rn. 25).

  • OVG Saarland, 29.03.2016 - 1 B 2/16

    Zum Beurteilungssystem der Deutschen Telekom - Beurteilungsrichtlinien in der

    Von einer offensichtlichen Chancenlosigkeit(BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15 -, juris Rdnrn. 19 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.2.2016 - 1 B 1458/15 -, juris, und BayVGH, Beschluss vom 18.11.2015 - 6 CE 15.2260 -, juris, jeweils betreffend einen Fall der Chancenlosigkeit) seiner Bewerbung kann keine Rede sein.
  • OVG Thüringen, 22.02.2017 - 2 EO 500/16

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Bewerbungsverfahrensanspruch eines seit

    Ungeachtet dessen, dass sich diese Situation von den in § 33 Abs. 3 Satz 1 BLV ausdrücklich geregelten Fallkonstellationen unterscheidet, erscheint die fiktive Fortschreibung einer früheren dienstlichen Beurteilung sachgerecht (offen lassend BayVGH, Beschluss vom 18. November 2015 - 6 CE 15.2260 - Juris, Rn. 15).

    Soweit ersichtlich, hat die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte eine hinreichende Tatsachengrundlage bei der Nachzeichnung einer Beurteilung bis zu 8 Jahren (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 25. September 2013 - 1 Bs 240/13 - Juris, Rn. 6, und BayVGH, Beschluss vom 18. November 2015 - 6 CE 15.2260 - Juris, Rn. 16) und bis zu einem Zeitraum von drei Beurteilungsperioden bzw. 9 Jahren (vgl. BayVGH, Beschluss vom 25. Januar 2016 - 3 CE 15.2012 - Juris, Rn. 33) angenommen.

  • VG München, 16.11.2018 - M 5 E 18.4029

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach Durchführung eines

    Das Arbeitszeugnis eignet sich jedoch nicht als Grundlage für einen Leistungsvergleich mit dem unter dem ... Januar 2017 erstellten Leistungsbericht für den Antragsteller, da zwischen einer dienstlichen Beurteilung und einem Dienst- oder Arbeitszeugnis grundlegende Unterschiede bestehen (BayVGH, B.v. 8.2.2018 - 3 CE 17.2304 - juris Rn. 11; B.v. 18.11.2015 - 6 CE 15.2260 - juris Rn. 13; OVG SH, B.v. 27.1.2016 - 2 MB 20/15 - juris Rn. 25).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2016 - 2 MB 20/15

    Konkurrentenstreitverfahren bei der früheren Deutschen Bundespost - hier: nicht

    Es können daher weder die Grundsätze der dienstlichen Beurteilung auf das Dienstzeugnis übertragen werden, noch können umgekehrt die für das Dienstzeugnis maßgebenden Grundsätze einschließlich der dort mit zu berücksichtigenden Rechtsprechung über arbeitsrechtliche Zeugnisse auf die dienstliche Beurteilung übertragen werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18.11.2015 - 6 CE 15.2260 -, Juris Rdnr. 13).
  • VGH Hessen, 15.06.2021 - 1 B 513/20

    Keine Berücksichtigung eines beschäftigungslosen Fernmeldeamtsrates ohne aktuelle

  • OVG Saarland, 30.03.2016 - 1 B 249/15

    Zum Beurteilungssystem der Deutschen Telekom - Beurteilungsrichtlinien i.d.F. v.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2020 - 10 S 51.19

    Anspruch eines bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamten auf Beförderung

  • VG Ansbach, 21.12.2020 - AN 1 E 20.01447

    Aufhebung einer Auswahlentscheidung im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens

  • VGH Bayern, 22.05.2023 - 3 ZB 22.1220

    Keine Berufung im Verfahren wegen Dienstzeugnis

  • VG München, 07.08.2018 - M 5 E 18.533

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Fehlen einer dienstlichen Beurteilung

  • VG Gelsenkirchen, 31.01.2017 - 12 L 2885/16

    Stellenbesetzung; Konkurrentenstreitverfahren; dienstliche Beurteilung;

  • VG Gelsenkirchen, 30.05.2017 - 12 K 4010/16

    Dienstliche Beurteilung; Fortschreibung; belastbare Tatsachengrundlage; Zeugnis;

  • VG Regensburg, 20.01.2016 - RN 1 K 15.1434

    Fiktive Nachzeichnung der Beurteilung eines seit 10 Jahren freigestellten

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